Ehrenautor:innenschaft bei DFG-Antrag

Ich habe als wissenschaftliche Mitarbeiterin eine Idee für ein Forschungsprojekt entwickelt und einen Antrag für ein DFG-Projekt geschrieben. Als der Antrag schon sehr weit fortgeschritten war, hat mich mein damaliger Vorgesetzter mit großem Nachdruck gebeten, ihn als Mitantragssteller aufzunehmen. Da meine Vertragsverlängerung anstand, habe ich ihm das zugestanden. Das Antragsvorhaben war sehr aufwendig. Insgesamt habe ich mehr als ein Jahr der mir für eigene Forschungsaktivitäten zur Verfügung stehenden Zeit in den Antrag investiert und ein innovatives sowie durchdachtes Projekt konzipiert. Entsprechend schwer ist es mir gefallen, eine Person als Mitantragssteller zu benennen, die abgesehen von etwas struktureller Unterstützung nichts dazu beigetragen hat. Nicht eine einzige Idee oder ein einziges Wort ist von ihm. Als das Projekt bewilligt wurde, hat sich die Person gegenüber dem Präsidium und im Kolleg:innenkreis als alleinigen Antragsteller/Projektinhaber in Geltung gebracht, ohne mich auch nur zu erwähnen. Bis heute wissen viele Professor:innen in seinem Umfeld nicht, dass ich überhaupt an dem Projekt beteiligt bin. Auch in einem Antrag auf Leistungszulage hat er das Projekt als allein seines deklariert (die Zulage wurde ihm bewilligt). Dieses Verhalten ist mittlerweile aufgefallen und wurde auf Leitungsebene kritisch thematisiert.  Zu wirksamen Maßnahmen ist es bislang nicht gekommen.

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