Ich war als Lehrkraft für besondere Aufgaben, d.h. ausschließlich für Aufgaben in der Lehre, mit 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche befristet angestellt. Dies beinhaltete Seminare halten, Studierende beraten, Hausarbeiten kontrollieren, aber auch Sekretariatsaufgaben (z.B. in großem Umfang Diktate des Professors transkribieren, darunter eine komplette Vorlesung). Für Frauen wurde so eine Teilzeitstelle nur für ein Jahr befristet und dennoch an eine verbindliche Promotion gekoppelt (wobei bei jeder Vertragsverlängerung in der Personalverwaltung Fortschritte in der Promotion schriftlich zu belegen waren). Arbeitszeit für die Promotion selbst wurde ausdrücklich nicht eingeräumt. Gleichzeitig musste ich (und andere Frauen) für Vertragsaufstockungen vorarbeiten, z.B. im WiSe ein Seminar zusätzlich betreuen, dafür wurde für das SoSe eine anteilige Vertragsverlängerung versprochen. Ich erhielt als Legitimation für dieses arbeitsrechtlich nicht zulässige Vorgehen sogar eine schriftliche Bestätigung mit Dienststempel und Unterschrift zweier Professoren ausgehändigt. Grundsätzlich wurde erwartet, dass ich und andere Mitarbeiter:innen mehr Stunden arbeiteten als im Arbeitsvertrag vereinbart. Da ich ohnehin weit über mein Stundendeputat unbezahlte Überstunden leistete, bat ich schriftlich darum, mir einen kleinen Teil meiner Arbeitszeit für die Promotion einzuräumen, da ich bereits während Krankschreibungen, auch nach einem schweren Unfall, arbeiten sollte, ja sogar weiter Seminare in Präsenz trotz Krankschreibung hielt. Das Damoklesschwert der nächsten anteiligen Vertragsverlängerung schwebte stets über mir. Als ich auf meine Überlastung hinwies und damit einhergehende gesundheitliche Probleme sowie die Gefährdung meiner Dissertation, verschlechterte sich das Verhältnis meines Doktorvaters zu mir stark. Meine Vertragsverlängerungen, Aufstockungen, sogar der Abschluss meiner Dissertation waren in Gefahr.
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