Die Befristung, welche sich in meinem Fall auf insgesamt sieben Jahre auf der gleichen Stelle erstreckte,

ist ein äußerst effektives Instrument des Machtmissbrauchs in der Wissenschaft. Nach meiner Erfahrung lassen die meisten vieles über sich ergehen, um ja nicht die Verlängerung zu gefährden oder die weitere berufliche Zukunft zu verbauen. Nachdem ich mich auf die fachliche Betreuung eines Doktoranden eingelassen hatte, war ich zudem mit Erpressung konfrontiert: Dieser Erpressungsversuch war die Reaktion auf meine Meldung an den Ombudsmann und eine Beschwerde an den Betriebsrat. Kurz vor Abschluss der laufenden Doktorarbeit wurde gedroht, wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens des Promovierenden und mir als Betreuer einen Untersuchungsausschuss einzuberufen, was im besten Fall eine erhebliche Verlängerung des Promotionsverfahrens zur Folge gehabt hätte. Wenn ich die Beschwerde zurückzöge, würde man von einer Untersuchung absehen. Diese Repressalien waren ausgelöst worden, weil ich dem Institutsdirektor die Ehrenautorschaft auf einer Publikation verwehrt hatte. Dabei ist die Ehrenautorschaft ein Verstoß gegen die GWP, was gemäß meinem Arbeitsvertrag ein Kündigungsgrund gewesen wäre. Meine Nichtnennung auf der Autorenliste war für den Direktor Anlass, dafür zu sorgen, dass ich „dafür bezahlen werde“, wie er mir in einem Gespräch über ein angebliches Fehlverhalten von mir mit drei anwesenden Zeugen eröffnete. Nach seiner Retourkutsche mit der Androhung des Untersuchungsausschusses habe ich am Ende klein beigegeben. In der Folge wurde mir mein Beitrag zu allen wissenschaftlichen Arbeiten in Abrede gestellt, das Arbeitsgebiet einem (unbefristeten) Kollegen übergeben und ich nach dem Vertragsende ohne ein Arbeitszeugnis in die Arbeitslosigkeit entlassen. Mein Arbeitszeugnis habe ich erst Monate nach meinem Ausscheiden erhalten, wofür ein Drohschreiben meines Anwalts nötig war. Eine Kündigungsschutzklage hatte ich nach meinem Ausscheiden erhoben, jedoch kam es erst nach fast anderthalb Jahren zu einer Verhandlung und das Verfahren wurde mit einem Vergleich eingestellt.

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