Ich habe im Rahmen eines interdisziplinären Graduiertenkollegs promoviert, das zwar von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert wurde, jedoch lediglich auf einer Webseite existierte. In dem Abschlussbericht sollte ich meine Publikationen und meine aktuelle Position auflisten, damit diese dem Kolleg zugutekommen. Meine wissenschaftlichen Leistungen stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Kolleg, ich habe mich mit einer Forschungsidee beworben auf das Stipendium und habe meine Forschung an dem Kolleg umgesetzt. Die Betreuer haben die eingesetzten Instrumente und Materialien nicht zureichend geprüft, der Zweitgutachter weigerte sich beispielsweise, die Instrumente vor der Hauptstudie zu beurteilen. Somit erhielt ich weder für die entwickelte Intervention noch für die Messinstrumente Rückmeldungen. Wenn der Betreuer erst nach Annahme eines Papers auf die Korrespondenz reagiert und den Artikel nicht gelesen hat, wie dies bei meiner ersten Publikation der Fall war, kann man eine Publikation einem Kolleg nicht zugute schreiben. Mein Erstgutachter hielt die Fragestellung meiner Dissertation für trivial und teilte mir dies wiederholt mit. Zudem verschleppte er mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln meine Forschungsarbeit. Wenn ein Doktorand neun Monate lang nur an einem Exposé arbeiten darf und Entwürfe immer wieder mit dem Hinweis zurückgegeben werden, dass das Exposé nicht „selbsterklärend“ sei, hat der Doktorand wenig Chancen zu wissen, wonach er sich richten soll. Die Situation eskalierte, als mein Erstgutachter mich verpflichten wollte, am Nachfolgeantrag für sein Projekt zur Beantragung einer weiterführenden Förderung des DFG-Graduiertenkollegs mitzuschreiben. Deshalb habe ich Kontakt aufgenommen mit der Ombudsperson der Universität, dem Justiziariat der DFG und der zuständigen Ansprechperson der DFG. Es gab keine Unterstützung. Ein Betreuerwechsel wurde abgelehnt. Der Zweitgutachter und andere Betreuer oder die Leitung des Kollegs unterstützten mich nicht, obwohl ich mehrfach um Hilfe bat. Der Zweitgutachter schrieb mir nach meiner Promotion eine lange E-Mail mit einer Entschuldigung und dem Hinweis, er hätte ja keine Verantwortung gehabt. Trotz dieser Hindernisse wurde meine erste Publikation innerhalb eines Jahres in einer Fachzeitschrift mit Peer-Review-Verfahren angenommen. Ein Symposium zu meinem Promotionsthema wurde auf einer internationalen Konferenz akzeptiert und positiv bewertet. Meine Publikation zu einer Interventionsstudie, die ich für meine Dissertation entwickelt habe, wurde in einer hochrangigen Zeitschrift nach nur einmaliger Begutachtung und mit minor revisions angenommen.
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