Nach vielen befristeten Verträgen und Projektstellen zeigte meine Befristungsampel immer mehr auf Rot. Damit kam ich zwischen Mühlsteine aus langwieriger Bürokratie und oftmals sachlich unbegründeten, hierarchisch geprägten Entscheidungen. Im Vorfeld hatte mich mit meinen Projekten auf eine halbe entfristete Stelle beworben und war nach dem durchgeführten Auswahlverfahren für diese Stelle tatsächlich auch vorgesehen. Im letzten Schritt vor der Vertragsunterzeichnung hat das Präsidium unserer Universität der Besetzung dieser Stelle ohne sachliche Gründe widersprochen. Ich habe daraufhin gegen meine Universität geklagt und gewonnen. Der Erfolg meiner Klage gegen die Universität begründete sich daneben aber in einem wichtigen Punkt: Kurz vor meinem Gerichtstermin hatte das Bundesarbeitsgericht, die höchste Instanz, entschieden, dass der Betriebsrat bei Befristungsentscheidungen immer nachweislich über die vollständige Befristungshistorie der/des entsprechenden Mitarbeiter:in informiert werden muss. Erfolgt dies nicht, gilt der abgeschlossene Arbeitsvertrag automatisch als entfristet, da dies sozusagen als Verfahrensfehler gilt. Diese Entfristung ist unabhängig von den anderen Einzelaspekten der Kettenbefristung. Hier bietet sich hoffentlich für viele Kolleg:innen die Chance, dem System mit seinen anachronistischen hierarchischen Strukturen, die Machtmissbrauch, Ungerechtigkeit, Willkür und Ignoranz fördern, mit geltendem Recht entgegenzutreten.
Disclaimer: Dieses Fallbeispiel stellt keinen juristischen Rat dar, sondern die Sicht einer betroffenen Person. Bei Interesse an Austausch vermitteln wir gerne Kontaktdaten.
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