Am Ende der Beschäftigung gibt es einen Konflikt, den die studentische Hilfskraft mehrfach anspricht. Von ihrer Vorgesetzten wird ihr versichert, dass der Konflikt keinerlei Einfluss auf zukünftig anstehende Bewertungen hat. Nach einiger Zeit muss die Studierende eine Prüfung bei ihrer ehemaligen Vorgesetzten ablegen. Diese Prüfung wird sehr schlecht bewertet, obwohl die Studierende sich genau an die Vorgaben der Lehrenden hält. Die Studierende erhält zudem ein Gutachten, das ihr attestiert, grundlegende Techniken wissenschaftlichen Arbeitens missachtet zu haben. Im Zuge eines Einwendungsverfahrens wird die Note der Studierenden durch eine Kommission erheblich verbessert.
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